
VLB-Hinweise Covid-19
Als Betreiber von akkreditierten Laboratorien und Prüfeinrichtungen zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Anforderungen im Bereich der Getränkeindustrie sowie der Trink- und Abwasserversorger gehört die VLB zur kritischen Infrastruktur laut Ernährungssicherstellungs- und vorsorgegesetz (ESVG).
Grundsätzlich gelten die aktuellen Regelungen der Senatsverwaltung Berlin für das Verhalten bezüglich der Auswirkungen der Corona‐Pandemie in öffentlichen Gebäuden auch für die VLB. Insbesondere verweisen wir auf:
- Der Zugang zu den Gebäuden der VLB ist für Mitarbeiter und externe Besucher ohne Corona-bedingte Beschränkungen möglich.
- Für die Durchführung von Seminaren und anderen Veranstaltungen in unserem Hause gelten individuelle Regelungen, die dem entsprechenden Teilnehmerkreis vorab mitgeteilt werden.
- Wir empfehlen nach wie vor allen Besuchern und Mitarbeitern in den VLB-Gebäuden eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP-2- oder medizinische Maske) zu tragen. Die gleiche Empfehlung gilt für die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m.
- Besucher werden vom Pförtner bei Ankunft und Verlassen des Gebäudes in einem Besucherbuch registriert und vom gastgebenden Mitarbeiter abgeholt.
- Personen mit akuten Atemwegssymptomen, also Anzeichen von Atemwegserkrankungen (sofern nicht eine vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung), dürfen das Haus nicht betreten.
Weitere Details regeln die von der VLB-Geschäftsführung herausgegebenen Hygieneregeln (aktuelle Version vom 1.11.2022)
Diese Informationsseite wird bei Bedarf aktualisiert.
Kontakt
Gerhard Andreas Schreiber

Geschäftsleitung
Gerhard Andreas Schreiber
Geschäftsführer (CFO)
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