Untersuchungen nach TrinkwasserVO

Die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch ist in Deutschland seit 2003 durch die neue Trinkwasserverordnung geregelt. Damit wurde europäisches Recht in Deutschland umgesetzt. Die korrekte Umsetzung wird vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) verstärkt kontrolliert.
 
Die VLB Berlin ist als Untersuchungsstelle für die Trinkwasseruntersuchung nach der novellierten Trinkwasserverordnung 2001 notifizert und erfüllt alle Anforderungen des § 15 Absatz 4 der TrinkwV 2001.

Wir bieten alle Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Untersuchung von Trinkwasser an: Von der Probenahme über die Analytik bis hin zur kompetenten Beratung hinsichtlich Problemlösungen und der Etablierung von Vermeidungsstrategien.

Unser analytisches Labor ist akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die in der Anlage zur Akkreditierungsurkunde genannten Prüfverfahren.

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