Vereinigung ehem. VLBer - Brewers of Berlin - Mitglied werden
Vereinigung ehem. VLBer - Brewers of Berlin: Mitglied werden

 

Beitrittserklärung
Hiermit möchte ich Mitglied der Vereinigung ehem. VLBer - Brewers of Berlin werden.
Ich war
Abschluss
Auswahl Jahresbeitrag
min. 15 € pro Jahr (ab 1.1.2026: 30 €)
derzeit 120 € (ab1.1.2026: 240 €)
jährliche Zahlung

Der Mindestbeitrag für 2025 beträgt 15,00 € pro Jahr, ab dem 1.1.2026 dann 30 €. Es kann aber auch gerne mehr eingezahlt werden. Ein höherer Beitrag kann für das kommende Kalenderjahr widerrufen werden. Es gilt dann der Mindestbeitrag.

Der Beitrag muss am Anfang des Kalenderjahres von Ihnen ohne weitere Zahlungserinnerung entrichtet werden (es erfolgt keine Rechnungslegung seitens der Vereinigung).  

Sofern Sie über eine Bankverbindung in Deutschland verfügen, würden uns freuen freuen, wenn Sie – wie die Mehrzahl unserer Mitglieder – am Bankeinzugsverfahren teilnehmen. Dieses ist für Sie einfach und erleichtert uns die Arbeit sehr.

10-Jahresmitgliedschaft
Seit Juli 2024 bieten wir eine optionale Langzeit-Mitgliedschaft für neue Mitglieder an. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre. Der Mitgliedsbeitrag für diesen Zeitraum beträgt das 10fache des regulären Jahresbeitrags abzüglich eines Rabatts von 20 %, d.h. aktuell 120 € für 10 Jahre.
Ab dem 1.1.2026 gilt der neue Jahresbeitrag von 30 €, d.h. für die Langzeit-Mitgliedschaft wird dann 240 € berechnet. Es gilt das Datum des Geldeingangs auf unserem Konto.
Nach Ablauf dieses Zeitraums kann die Mitgliedschaft zu den dann gültigen Konditionen verlängert werden.
Zahlungsweise
Sie erhalten unsere Bankverbindung zusammen mit der Anmeldebestätigung.
(nur mit deutscher Bankverbindung)
Sie erhalten unsere Paypal-Informationen zusammen mit der Anmeldebestätigung.
Lastschriftverfahren
Hiermit erteile ich der Vereinigung ehem. VLBer die Genehmigung, meinen oben angegebenen Mitgliedsbeitrag einmal pro Jahr von meinem unten angegebenen Konto abzubuchen. Außerdem bestätige ich, dass ich Inhaber dieses Kontos bin.
Gemäß aktueller Satzung ist der Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich angezeigt werden muss, durch Ausschluss oder durch Tod. Die Beiträge sind für das Jahr, in dem Austritt erfolgt, voll zu entrichten.